AHB-Anschlussheilbehandlung
Die AHB-Anschlussheilbehandlung ist eine Behandlung bzw. eine Rehabilitationsmaßnahme, die nach einer schweren Erkrankung oder Operation stattfindet. Dadurch sollen Patienten im Anschluss nach längeren Krankenhausaufenthalten körperlich und mental wieder an das tägliche Leben und den Berufsalltag herangeführt werden. Die AHB kann stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel drei Wochen. Für die AHB ist eine vorherige schriftliche Leistungs-zusage des Versicherers erforderlich und die Kosten vom zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen werden.
Aktuar
Ein Krankenversicherer, der die substitutive Krankenversicherung betreibt, muss einen verantwortlichen Aktuar bestellen. Der Aktuar ist ein beim Versicherer angestellter Versicherungsmathematiker. Er berechnet dabei die PKV Beiträge, die notwendigen Beitragsanpassungen sowie die Altersrückstellungen nach versicherungsmathematischen Methoden und gemäß gesetzlicher Vorgaben (Kalkulationsverordnung). Darüber hinaus prüft er die Finanzlage des Unternehmens (§ 12 Abs. 3 VAG).
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Leistungskatalog regeln. Sie umfassen im Rahmen der vertragsrelevanten Unterlagen die Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Regelungen des Tarifes. Die Musterbedingungen gelten für alle modernen Tarife der privaten Krankenversicherung einheitlich. Die Tarifbedingungen erläutern die Musterbedingungen und regeln Verbesserungen der Musterbedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers (VN). Da die Tarifbedingungen bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich sein können, lohnt es sich auch nachträglich, den Versicherungsschutz analysieren zu lassen. Denn im Wettbewerb sind die Tarifbedingungen von ausschlaggebender Bedeutung. Darüber hinaus haben Abreden zwischen VN und Versicherungsunternehmen, wie z.B. ein Risikozuschlag, Vorrang vor den AVB.
Altersrückstellungen
Ab Beginn der privaten Krankenversicherung zahlen Versicherte nicht nur einen Risikobeitrag für die Versicherungsleistungen, sondern auch einen Sparbeitrag, der als Altersrückstellungen verzinslich angesammelt wird. Dieser Sparbeitrag richtet sich in der PKV, wie der Risikozuschlag auch, nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand. Die Alterungs-rückstellungen werden von der privaten Krankenversicherung zur Finanzierung der Krankheitskosten im Alter verwendet, da mit dem steigenden Alter das Krankheits- und damit auch das Kostenrisiko steigt. Damit die höheren Kosten nicht zu höheren Beiträgen führen, werden die Altersrückstellungen später als Beitragseinnahmen verwendet. Im Vergleich zu den PKV bildet die gesetzliche Krankenkasse keine Altersrückstellungen, da sie sich nach dem Umlageverfahren finanziert. Die Altersrückstellungen sind ein entscheidender Faktor für die lebenslange Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens gegenüber den Versicherten. Daher sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, bei Versicherten, die mindestens Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung abgeschlossen haben, einen Zuschlag über zehn Prozent auf ihren Beitrag zu erheben und diesen Zuschlag ausschließlich für die Alterungsrückstellung zu verwenden. |
Ambulante Behandlung
Die ambulante Behandlung umfasst zum einen die ärztliche und zum anderen die zahnärztliche Behandlung zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen und besteht aus einer Beratung, Untersuchung und evtl. aus Sonderleistungen, wie z.B. Laboruntersuchungen. Dabei kann unter allen niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern frei gewählt werden.