AHB-Anschlussheilbehandlung

Die AHB-Anschlussheilbehandlung ist eine Behandlung bzw. eine Rehabilitationsmaßnahme, die nach einer schweren Erkrankung oder Operation stattfindet. Dadurch sollen Patienten im Anschluss nach längeren Krankenhausaufenthalten körperlich und mental wieder an das tägliche Leben und den Berufsalltag herangeführt werden. Die AHB kann stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel drei Wochen. Für die AHB ist eine vorherige schriftliche Leistungs-zusage des Versicherers erforderlich und die Kosten vom zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen werden.

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Aktuar

Ein Krankenversicherer, der die substitutive Krankenversicherung betreibt, muss einen verantwortlichen Aktuar bestellen. Der Aktuar ist ein beim Versicherer angestellter Versicherungsmathematiker. Er berechnet dabei die PKV Beiträge, die notwendigen Beitragsanpassungen sowie die Altersrückstellungen nach versicherungsmathematischen Methoden und gemäß gesetzlicher Vorgaben (Kalkulationsverordnung). Darüber hinaus prüft er die Finanzlage des Unternehmens (§ 12 Abs. 3 VAG).

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Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Leistungskatalog regeln. Sie umfassen im Rahmen der vertragsrelevanten Unterlagen die Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Regelungen des Tarifes. Die Musterbedingungen gelten für alle modernen Tarife der privaten Krankenversicherung einheitlich. Die Tarifbedingungen erläutern die Musterbedingungen und regeln Verbesserungen der Musterbedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers (VN). Da die Tarifbedingungen bei jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich sein können, lohnt es sich auch nachträglich, den Versicherungsschutz analysieren zu lassen. Denn im Wettbewerb sind die Tarifbedingungen von ausschlaggebender Bedeutung. Darüber hinaus haben Abreden zwischen VN und Versicherungsunternehmen, wie z.B. ein Risikozuschlag, Vorrang vor den AVB.

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Altersrückstellungen

Ab Beginn der privaten Krankenversicherung zahlen Versicherte nicht nur einen Risikobeitrag für die Versicherungsleistungen, sondern auch einen Sparbeitrag, der als Altersrückstellungen verzinslich angesammelt wird. Dieser Sparbeitrag richtet sich in der PKV, wie der Risikozuschlag auch, nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand. Die Alterungs-rückstellungen werden von der privaten Krankenversicherung zur Finanzierung der Krankheitskosten im Alter verwendet, da mit dem steigenden Alter das Krankheits- und damit auch das Kostenrisiko steigt. Damit die höheren Kosten nicht zu höheren Beiträgen führen, werden die Altersrückstellungen später als Beitragseinnahmen verwendet. Im Vergleich zu den PKV bildet die gesetzliche Krankenkasse keine Altersrückstellungen, da sie sich nach dem Umlageverfahren finanziert. Die Altersrückstellungen sind ein entscheidender Faktor für die lebenslange Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens gegenüber den Versicherten. Daher sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, bei Versicherten, die mindestens Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung abgeschlossen haben, einen Zuschlag über zehn Prozent auf ihren Beitrag zu erheben und diesen Zuschlag ausschließlich für die Alterungsrückstellung zu verwenden.
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Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung umfasst zum einen die ärztliche und zum anderen die zahnärztliche Behandlung zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen und besteht aus einer Beratung, Untersuchung und evtl. aus Sonderleistungen, wie z.B. Laboruntersuchungen. Dabei kann unter allen niedergelassenen Ärzten und Heilpraktikern frei gewählt werden.

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Basistarif

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurde zum 01.01.2009 eingeführt, da durch die Neuregelung des Gesundheitsreformgesetzes die gesetzliche Krankenkasse verschiedene Personengruppen ausgrenzte. Es handelt sich dabei um Personen, für die eine normale private Krankenversicherung nach anderen Tarifen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist und die auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherbar sind. Die Versicherungsleistungen des Basistarifes entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif enthält bei jeder privaten Krankenversicherung die gleiche Leistung, annähernd den gleichen Beitrag und darf keine Risikozuschläge enthalten. Ohne vorherige Gesundheitsprüfung steht der Basistarif allen Versicherungsinteressenten bis zum 55. Lebensjahr offen und ist auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Auch bisher privat Versicherte können in den Basistarif wechseln, müssen aber dann 18 Monate diesem Tarif verbleiben und können erst danach wieder mit entsprechender Risikoprüfung zu einem Tarif mit besserem Versicherungsschutz wechseln.

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Chefarztbehandlung

Eine privatärztliche Behandlung, besser bekannt unter Chefarztbehandlung, bezeichnet die Behandlung in Krankenhäusern durch Ärzte, die privat liquidieren können. Dabei können Chef-, Ober- oder auch sonstige Ärzte die Behandlung durchführen. Die Ärzte stellen eigene Rechnungen für persönlich erbrachte Leistungen, das Krankenhaus für Leistungen gemäß DRG Pauschale für den stationären Aufenthalt. Dafür ist eine sogenannte „Wahlleistungsvereinbarung“ erforderlich, damit die Leistungen auch berechnet werden können. Eine solche Vereinbarung kann auch von einem gesetzlich Versicherten geschlossen werden, indem sie allein zahlen oder sich durch eine Zusatzversicherung rückversichern.

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Diagnoseklinik

Diagnosekliniken sind medizinische Einrichtungen, die umfangreiche Vorsorge- bzw. Untersuchungsmöglichkeiten anbieten. Es werden dabei oft mehrere verschiedene Untersuchungen zu einem Termin zusammengefasst. Da solche Kliniken technisch auf dem höchsten Stand sind, liegen die Kosten auch meist über den „normalen“ Kosten. Daher ist beim Versicherungsschutz darauf zu achten, dass die Kostenerstattung in solchen Kliniken miteingeschlossen ist.
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Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist Hauptmerkmal um den PKV-Beitrag zu berechnen. Dazu werden noch das Leistungsniveau und der Gesundheitszustand erfasst. Alle drei Parameter ergeben den Beitrag.
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Fintech

FinTech ist die Abkürzung für Finanztechnologie, die neuartige Lösungen von Anwendungssystemen im Finanzdienstleistungsbereich, vor allem für Banken und Versicherungen, darstellen. Dabei werden Apps, meist von Start-Up- oder jungen kleineren Unternehmen, entwickelt, die sich auf den Finanz- und Versicherungsbereich beziehen. Es sollen dadurch persönliche Dienstleistungen immer weiter wegfallen und durch apps-basierte Dienstleistungen ersetzt werden, damit der Interessent in Zukunft Bank- und Versicherungsgeschäfte online abschließen kann. „Banking is necessary, banks are not“ Bill Gates.
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