Chefarztbehandlung
Eine privatärztliche Behandlung, besser bekannt unter Chefarztbehandlung, bezeichnet die Behandlung in Krankenhäusern durch Ärzte, die privat liquidieren können. Dabei können Chef-, Ober- oder auch sonstige Ärzte die Behandlung durchführen. Die Ärzte stellen eigene Rechnungen für persönlich erbrachte Leistungen, das Krankenhaus für Leistungen gemäß DRG Pauschale für den stationären Aufenthalt. Dafür ist eine sogenannte „Wahlleistungsvereinbarung“ erforderlich, damit die Leistungen auch berechnet werden können. Eine solche Vereinbarung kann auch von einem gesetzlich Versicherten geschlossen werden, indem sie allein zahlen oder sich durch eine Zusatzversicherung rückversichern.
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